Zeuge
… eine natürliche Person bezeichnet, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes durch eigene Wahrnehmung Angaben zur Sache machen kann (Zeugnis ablegen). Eine Zeugenschaft gibt es vor allem im Bereich der Polizei, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, bei der Aufnahme einer Urkunde und vor Gericht, aber auch bei Ritualen oder Zeremonien (z. B. Trauungen).